Pflegestatistik, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu
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Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Statistisches Bundesamt (Informationen zu
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Definition(en)
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Anmerkung(en)
2017: Weiblich einschließlich "ohne Angabe" (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht. Ab 2019: Personen mit "divers" bzw. "ohne Angabe" (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf "männlich" oder "weiblich" verteilt.
Stichtag ist der 15. Dezember des jeweiligen Jahres.
31.12.2011:
Die Vergleichbarkeit der Daten über die Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeld nach § 37 SGB XI zu den Vorjahren ist eingeschränkt - der Anstieg wird im bundesweiten Mittel zu hoch ausgewiesen. Somit ist auch der Anstieg bei den Pflegebedürftigen insgesamt überzeichnet. Diese Angaben basieren auf Datenlieferungen der Pflegekassen.
Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Ursache hierfür ist vor allem, dass der höchstmögliche Gesamtanspruch aus der Kombination von Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen oder dem Pflegegeld durch die Reform auf das 1,5fache des bisherigen Betrages gestiegen ist. Werden also zum Beispiel 50 Prozent der Leistungen der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen, besteht nun daneben noch ein 100-prozentiger Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. (Zuvor galt als Leistungsobergrenze das Pflegegeld oder die ambulante Sachleistung.)
Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Diese erhalten in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und sind somit bereits bei der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Bis 2008 können bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger/-innen von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten.
Durch die geänderte Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen 2009 mit den vorherigen Erhebungen etwas eingeschränkt. Der damit verbundene Dämpfungseffekt für die Veränderungsrate bei der Pflegestatistik 2009 dürfte im bundesweiten Mittel circa einen Prozentpunkt betragen. Der Effekt bezieht sich nur auf die Gesamtzahl und nicht auf die prinzipielle zeitliche Vergleichbarkeit bei den einzelnen Leistungsarten.
1) Zum Meldetermin für die Pflegestatistik 2009 aus der Statistik über die Pflegeeinrichtungen lagen für Bremen keine aufbereiteten Daten vor. Um trotzdem ein vollständiges Bundesergebnis zu erzeugen, wurden die Ergebnisse für Bremen geschätzt: Es erfolgte dabei auf die aufsummierten Ergebnisse der anderen 15 Bundesländer ein Zuschlag von rund einem Prozent (getrennt berechnet für den ambulanten und den stationären Bereich). Der Faktor entspricht dem Anteil Bremens an dem Deutschlandergebnis von 2007.
Für Bremen wurden die Daten für 2009 nachträglich aufgenommen, ohne dass das Ergebnis für Deutschland geändert wurde. Die Daten für Deutschland 2009 enthalten somit weiterhin nur geschätzte Ergebnisse für das Bundesland Bremen.
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2021 wurden am 30.03.2023 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.